UVV-Prüfungen

für Krananlagen und Hebezeuge (BGV D6, BGV D8), für Tore (BGR 232), für Anschlagmittel (BGR 500), für Regale (BGR 234), für Leitern und Tritte (BGV D36), Flurförderzeuge (BGV D27)

Sicherheit ist eines der Kernthemen im Bau und Umgang mit Kransystemen. Da die meisten Anlagen permanent tonnenschwere Lasten bewegen ist es unumgänglich regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Generell gilt natürlich für einen geschulten Mitarbeiter in Ihrem Betrieb regelmäßige Sichtkontrollen an Krananlagen und Anschlagmitteln durchzuführen.

Regelmäßige Prüfungen nach BGV D6 und D8

Neben der Sichtkontrollen in Ihrem Haus schreiben die Berufsgenossenschaften eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen in bestimmten Zeitabständen für die Krananlagen, Tore, Leitern oder Regale vor. Hier setzt unsere Dienstleistung an. Wir übernehmen die Prüfung der Anlagen und belegen diese mit den entsprechenden Protokollen und Plaketten.

Nutzen Sie unseren Erinnerungsservice

Unsere Stammkunden sind das bereits gewöhnt; in den geforderten Abständen erinnern wir an die bevorstehende Prüfung, sprechen mit Ihnen einen sinnvollen Termin ab und führen die Prüfung dann BG konform aus.

Berechnung und Beurteilung der Restlebensdauer

Bei uns ist die Berechnung der Restlebensdauer in den Protokollen schon eingepflegt und wird selbstverständlich bei jeder Prüfung mit durchgeführt.